Wässerwasser und Berieselung
Da die Gemeinde über genüngend Trinkwasser verfügt, ist es nach dem beiliegenden Berieselungsplan erlaubt in definierten Sektoren die Wiesen mit Trinkwasser zu berieseln.
Ausserhalb der Bauzone ist jegliches Berieseln der Wiesen verboten. Der Berieselungsplan gilt als Verfügung und alle die sich nicht an die Weisungen halten werden gestützt auf die kantonale und kommunale Gesetzgebung bestraft.
Das Wässern von Wiesen ist in vernünftigem Mass umzusetzen. Wer Dritten durch Bewässern Schaden zufügt wird zivilrechtlich angeklagt.
