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Am 5.März 1957 gab die Gemeindeverwaltung den Unterbächnerinnen, gegen den Willen der Landesregierung ein einmaliges Abstimmungsrecht. Gesamtschweizerisch das erste Mal überhaupt, dass Frauen an der Urne abstimmen durften. Dies geschah sage und schreibe 14 Jahre bevor das Frauenstimmrecht in unserem Lande Einzug hielt!
Auf Anraten von Iris und Peter von Roten, welche sich schon zu jener Zeit für die Rechte der Freuen einsetzten, trauten sich die damaligen Gemeindeväter diesen Schritt zu wagen. Bei der Abstimmung ging es übrigens darum, ob Frauen Zivilschutz leisten sollen oder nicht. Daher wird Unterbäch heute Das Rütli der Schweizer Frau genannt.

2007 Jubiläum "50 Jahre Frauenstimmrecht"

Bundesrätin Ruth Dreifuss
Ursula Wyss und Bundesrätin Elisabeth Kopp

Aritkel im WB Extra
Bericht in der Unterwalliser Zeitung Le Nouvelliste (5. März)
Artikel in der Weschschweizer Zeitschrift L'illustré (8. März)

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Unterbäch

Walliser Bote 2. August (Titelseite)                 Walliser Bote 2. August (Artikel)